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Was ist ein Nützlingsstreifen?

Etwa ein Drittel der Weltweiten Landfläche werden als Landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt. Dies ist enorm viel und hat zur Folge, dass viel Fläche  für diverse Kleinstlebewesen und Pflanzenarten verloren geht. Das Gleichgewicht zwischen Nahrungsmittelproduktion und Biodiversität zu finden ist eine Herausforderung.


Funktion
In angebauten Kulturen kann es zu Schädigungen kommen, welche bei Pflanzen in erster Linie durch Insekten, Käfer und Pilze verursacht werden. Um diese im schlimmsten Fall bis zu hundert prozentigen Ertragsausfälle zu verhindern, kann ein Pflanzenschutzmitteleinsatz nötig sein. Ein Nützlingsstreifen soll dazu beitragen, die Natürlichen Feinde dieser Schädlinge zu fördern. Denn neben seiner Förderung zur Biodiversität und einheimischer Arten bietet er natürlichen Feinden dieser Schädlinge einen Lebensraum. Die Folge ist, dass der Schädlingsbefall zum Teil auf natürliche Weise bekämpft werden soll und somit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert wird. Den Flächenverlust und somit auch den Ertragsverlust, den der Landwirt durch den Anbau eines Nützlingsstreifens hat soll durch diesen Vorteil des reduzierten Pflanzenschutzmittels und der Ausgleichszahlungen durch den Bund ausgeglichen werden. Des Weiteren hilft der Nützlingsstreifen bei dem Erhalt und der Förderung einheimischer Pflanzen und Insektenarten, welche durch diese Massnahme deutlich mehr Lebensraum zur Verfügung gestellt bekommen.


Pflanzenzusammensetzung
Im Nützlingsstreifen sind nur bestimmte Saatmischungen zulässig, welche spezifisch heimische Arten und Insekten fördern. So findet man beispielsweise im Einjährigen Blühstreifen folgende Pflanzenarten: Kornrade, Dill, Färber-Hundskamille, Borretsch, Kornblume, Koriander, Echter Buchweizen, Wiesen-Ferkelkraut, Klatschmohn, Büschelblume, Gelber Reseda, einjähriger Ziest, Alexandrinerklee, Bastardklee, Inkarnatklee, Rotklee und Perserklee. Es gibt für unterschiedliche angebaute Kulturen unterschiedliche Nützlingsstreifen, die unterschiedliche Insekten und Pflanzen fördern. Die hier genannten sind Teil der „Grundversion“. Es gibt des Weiteren noch die „Vollversion“, „Kohl“, „Sommerkulturen“ und „Winterkulturen“. Wichtig ist, dass diese je nach Örtlichkeit abweichen und in diesem Fall nur für die Tal- und Hügelzone nördlich der Alpen geeignet sind.

Förderung
Der Anbau von Nützlingsstreifen wird vom Bund gefördert. Jedoch nur bei der Verwendung von BLW zugelassenen Saatgutmischungen. Abgesehen davon ist es ab 2024 für Betriebe Pflicht, ab einer Fläche von 3 ha Ackerbau 3,5% der Fläche mit Biodiversitätsförderflächen, worunter der Nützlingsstreifen fällt, anzulegen. Unterschieden wird dabei zwischen dem einjährigen und mehrjährigen Nützlingsstreifen, welche sich vor allem in der Art der Mischung und der Pflege unterscheiden. So ist bei der Einjährigen Mischung kein Schnitt erlaubt und bei der mehrjährigen Mischung ab dem 2. Standjahr ein Schnitt bei maximal der Hälfte der Fläche erlaubt. Pflanzenschutzmittel und Düngung sind nicht erlaubt. Die Höhe der Ausgleichszahlung pro Hektar effektiv angelegte Fläche unterscheidet sich nicht zwischen ein- oder mehrjährigen Nützlingsstreifen.

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